15. Nachtrag zum Arzneibuch · 15. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 15. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.08, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.