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Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubt · Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels

§ 0 Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubt

In KraftAmtlicher Text

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. April 1956 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften (mit Protokoll), unterzeichnet in Genf am 26. Juni 1936, in der am 11. Dezember 1946 in Lake Success unterzeichneten Fassung.

StF: BGBl. Nr. 81/1956