PSG 2004 · Produktsicherheitsgesetz 2004
§ 24 PSG 2004Verbraucherrat
4. ABSCHNITT Produktsicherheitsbeirat, Verbraucherrat
Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat eine effiziente und unabhängige Vertretung von Verbraucherinteressen in nationalen und internationalen Normungsgremien zu gewährleisten, insbesondere durch Förderung einer geeigneten Institution wie etwa dem beim Österreichischen Normungsinstitut eingerichteten Verbraucherrat.