Binnenschifffahrts-Statistikverordnung 2 · Binnenschifffahrts-Statistikverordnung 2005
§ 5 Binnenschifffahrts-Statistikverordnung 2Erhebungsgegenstände und -merkmale
Es sind für den Güterverkehr die in der Anlage 1 und für den Schiffsverkehr die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung angeführten Merkmale zu erheben.