§ 60 Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung
Regionale Zusammenarbeit
Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41 , veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010 ).
Die regionale Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgendes:
Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur,
wissenschaftliche und technologische Forschung, Regionalhandel,
Zoll,
Kultur,
Umwelt.