ASP-Verordnung 2005 · ASP-Verordnung 2005
§ 8 ASP-Verordnung 2005Maßnahmen bei Verdacht auf Vektorenpräsenz
2. Abschnitt Maßnahmen bei Verdacht oder Bestätigung von ASP
Ist nicht auszuschließen, dass in einem Betrieb, in dem die ASP bestätigt wurde, Vektoren präsent sind, oder wird die Präsenz von Vektoren vermutet, so trägt die Behörde dafür Sorge, dass der Seuchenbetrieb und seine Umgebung durch eine Besichtigung vor Ort und erforderlichenfalls durch das Aufstellen von Fallen auf Vektoren gemäß Anhang III der ASP-Richtlinie untersucht wird.