Durchführung des Grenzgängerabkommens · Durchführung des Grenzgängerabkommens
§ 0 Durchführung des Grenzgängerabkommens
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Grenzgängerabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn
StF: BGBl. III Nr. 80/2005
Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen, BGBl. III Nr. 26/1998 , in der Fassung des Zusatzprotokolls BGBl. III Nr. 217/2002 , wird verordnet: