Durchführung des Praktikantenabkommens · Durchführung des Praktikantenabkommens
§ 0 Durchführung des Praktikantenabkommens
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn
StF: BGBl. III Nr. 81/2005
Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen), BGBl. III Nr. 27/1998 , wird verordnet: