Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechisch · Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechische R)

§ 10 Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechisch

Artikel 10

In KraftAmtlicher Text

Die Rechtsvorschriften beider Staaten, insbesondere jene über

1. die Einreise, den Aufenthalt, die Ausreise,

2. die Beschäftigung von Ausländern und

3. die Ein- Aus- und Durchfuhr von Waren und Beförderungsmitteln, insbesondere die Zollvorschriften,

bleiben, soweit in diesem Abkommen nicht anderes geregelt ist, unberührt.