KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 42 KartG 2005Schriftsätze
III. Hauptstück römisch drei. Hauptstück Verfahren vor dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht
Schriftsätze und Beilagen sind in so vielen Gleichschriften einzubringen, dass jeder Partei, einschließlich der Amtsparteien, eine Gleichschrift zugestellt werden kann.