NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 32 NAGSelbständige Erwerbstätigkeit
6. Hauptstück Verfahren
Mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs. 1 Z 7 und des § 20d Abs. 8 AuslBG bedarf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit - unbeschadet zusätzlicher Berechtigungen nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen - der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-10-01