Abkommen im Bereich der Kultur und der B · Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
§ 7 Abkommen im Bereich der Kultur und der B
Artikel 7
Die Vertragsparteien unterstützen die unmittelbare Zusammenarbeit der Jugend beider Länder. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Programme der Europäischen Union sollen so weit wie möglich genützt werden.