§ 0 Bemessung der Pauschalgebühr für Veranst
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich des Wachkörpers Bundespolizei
StF: BGBl. II Nr. 316/2005
Auf Grund des § 40 Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2005 , wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Verweist auf
- Bemessung der Pauschalgebühr für Veranst Art. 40