Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok · Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3

§ 12 Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok

Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

§ 8 der Anlage B des Abkommens erhält folgende Fassung:

Die Union wird bei Beendigung dieses Abkommens auf Grund des Artikels 36 dieses Abkommens nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen liquidiert, jedoch vorbehaltlich von Beschlüssen, welche die Organisation im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über in besonderen Fällen gemäß Artikel 13 dieses Abkommens gewährte Kredite faßt.“