Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok · Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 4

§ 5 Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Artikel 36 lit. b des Abkommens erhält folgende Fassung:

“b) Sofern die Organisation nicht anders entscheidet, tritt dieses Abkommen nach dem 30. Juni 1952 außer Kraft, wenn sich der Gesamtbetrag der Quoten der Vertragsparteien auf weniger als 50 v.H. der Summe der Quoten belaufen sollte. Für den Zweck dieses Absatzes gelten als Quoten die ursprünglich in Tabelle III festgesetzten Beträge.“