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Abkommen zwischen Österreich und Saudi-A · Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-A

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

StF: BGBl. III Nr. 182/2005

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien (im Folgenden Vertragsparteien genannt) sind, vom Wunsch getragen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihren beiden Staaten zu verstärken, im Bewusstsein des beiderseitigen Vorteils durch eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie, unter Berücksichtigung des Fortschritts der EG-GKR Freihandelsverhandlungen und um die im Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Königreich Saudi-Arabien und vom 29.3.1988 bzw. vom 11.8.1408 vereinbarte Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in den vereinbarten Bereichen fortzusetzen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Rechtsvorschriften der beiden Staaten, wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Juni 2005 bzw. 2. Juli 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.