§ 0 Schutz von militärisch klassifizierten I
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
StF: BGBl. III Nr. 186/2005
Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien im folgenden als Parteien bezeichnet, haben
im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,
in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und
mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten,
folgende Vereinbarung getroffen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 wurden am 20. Juli bzw. 31. August 2005 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 31. August 2005 in Kraft getreten.