Alkoholvortestgeräteverordnung · Alkoholvortestgeräteverordnung
§ 1 AlkoholvortestgeräteverordnungGerät und gerätespezifischer Wert
(1) Als Geräte, die geeignet sind, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen (§ 5 Abs. 2a StVO), werden folgende Geräte bestimmt:
Gerätebezeichnungen:
AlcoQuant6020
AlcoQuant6020plus
AlcoTrueP
Hersteller
EnviteC – Wismar GmbH
Bluepoint MEDICAL
GmbH & Co. KG
(2) Der gerätespezifische Wert, ab dem auf das Vorliegen des Verdachts der Beeinträchtigung durch Alkohol im Sinne des § 5 Abs. 2a StVO geschlossen werden kann, wird mit 0,22 mg/l bestimmt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-05-12