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Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § · Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO

§ 2 Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des §

In KraftAmtlicher Text

Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung

1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde;

2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme.