NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 1 NAG-DVForm und Inhalt der Aufenthaltstitel
1. Abschnitt Zu § 8 Abs. 2 NAG
Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 NAG) werden als Karte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige, ABl. Nr. L 157 vom 15.06.2002 S. 1 in der Fassung der Änderung durch die Verordnung (EU) 2017/1954, ABl. Nr. L 286 vom 1.11.2017 S. 9, erteilt und sind nach dem Muster der Anlage A auszustellen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-02-28