§ 0 Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesa
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie ab 1. Jänner 2006 neu bestimmt wird
StF: BGBl. II Nr. 462/2005
Auf Grund des § 22 Abs. 3 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 , wird verordnet:
Verweist auf
- Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesa Art. 22