Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr · Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 4
§ 1 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr
Artikel 1
(a) Der siebente und achte Absatz der Präambel zum Abkommen werden wie folgt abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)