Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr · Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 4
§ 5 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr
Artikel 5
§ 9 (c) der Anlage des Abkommens wird wie folgt abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)