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Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmu · Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

§ 17 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmu

Artikel 17

In KraftAmtlicher Text

Unterstützung wirtschaftlich realisierbarer alternativer Tätigkeiten

Die Vertragsparteien fördern, soweit angebracht, in Zusammenarbeit miteinander und mit zuständigen internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen wirtschaftlich realisierbare Alternativen für Tabakarbeiter, Tabakanbauer und gegebenenfalls Einzelverkäufer.