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Staatsgrenze Österreich - Tschechische R · Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik

§ 0 Staatsgrenze Österreich - Tschechische R

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen wird, in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 3 des Abkommens, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze

StF: BGBl. III Nr. 225/2005

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben

im Bestreben, einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu leisten, dem Wunsch Ausdruck verleihend, die Zusammenarbeit im Bereich der Freizügigkeit der Personen und des Verkehrs zu bestätigen, in der Absicht, geeignete Bedingungen für den Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zu sichern,

Nachstehendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. September 2005 bzw. am 21. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 22. Dezember 2005 in Kraft.