Staatsgrenze Österreich - Tschechische R · Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik
§ 3 Staatsgrenze Österreich - Tschechische R
Artikel 3
Allfällige die Durchführung oder Auslegung dieses Abkommens betreffende Streitigkeiten werden durch wechselseitige Konsultationen zwischen den Innenministerien beider Vertragsparteien oder erforderlichenfalls auf diplomatischem Wege gelöst.