FH-Heb-AV · FH-Hebammenausbildungsverordnung
§ 1 FH-Heb-AVKompetenzen
1. Abschnitt Kompetenzen und Hebammenausbildung
Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:
1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1 ,
2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3 .