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FH-Heb-AV · FH-Hebammenausbildungsverordnung

§ 1 FH-Heb-AVKompetenzen

1. Abschnitt Kompetenzen und Hebammenausbildung

In KraftAmtlicher Text

Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:

1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1 ,

2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und

3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3 .