LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 101 LMSVG
2. Abschnitt Übergangs- und Vollzugsbestimmungen
Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes werden in allen bundesgesetzlichen Regelungen, in denen die Worte „Lebensmittelgesetz 1975“ oder „Fleischuntersuchungsgesetz“ für sich stehen, diese durch die Wortfolge „Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG“ ersetzt.