Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

HG · Hochschulgesetz 2005

§ 34 HGInternes Rechnungswesen

7. Abschnitt Innerer Aufbau der Pädagogischen Hochschule

In KraftAmtlicher Text

(1) An jeder Pädagogischen Hochschule ist unter der Verantwortung und Leitung des Rektorats eine Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten.

(2) Das zuständige Regierungsmitglied hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu den §§ 30 bis 32 sowie § 34 festzulegen.

(3) Die Pädagogischen Hochschulen unterliegen der Kontrolle durch den Rechnungshof.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-01-01