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HG · Hochschulgesetz 2005

§ 40 HGGrundlagen für die Gestaltung der Studien

3. Abschnitt Gestaltung der Studien

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Studien an den Pädagogischen Hochschulen haben die Vielfalt und die Freiheit wissenschaftlich-pädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen zu beachten. Dies bezieht sich auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der zu erfüllenden Aufgaben und deren inhaltliche und methodische Gestaltung.

(2) Bei der Gestaltung des Studienangebotes ist auch die besondere Situation berufstätiger Studierender und sind deren Berufserfahrungen zu berücksichtigen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2017-10-01