§ 70 HGBeitragsfreiheit und Beitragspflicht betreffend Hochschullehrgänge
6. Abschnitt Studienbeiträge
Die Teilnahme an Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 1 bis 3a, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag der Pädagogischen Hochschule durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-10-01