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HG · Hochschulgesetz 2005

§ 81 HGÜbergangsrecht für den Studienbeginn im Studienjahr 2006/07

5. Hauptstück Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Studierende, die ein Lehramtsstudium im Studienjahr 2006/07 an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGBl. I Nr. 94, begonnen haben, haben bei Fortsetzung des Studiums dieses ab dem Studienjahr 2007/08 als Bachelorstudium nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen fortzuführen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2007-10-01