§ 81 HGÜbergangsrecht für den Studienbeginn im Studienjahr 2006/07
5. Hauptstück Schlussbestimmungen
Studierende, die ein Lehramtsstudium im Studienjahr 2006/07 an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGBl. I Nr. 94, begonnen haben, haben bei Fortsetzung des Studiums dieses ab dem Studienjahr 2007/08 als Bachelorstudium nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen fortzuführen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2007-10-01