FOnV 2006 · FinanzOnline-Verordnung 2006
§ 10 FOnV 2006
3. Abschnitt Gebühren und Verkehrsteuern
Dieser Abschnitt regelt die automationsunterstützte Übertragung von Abgabenerklärungen, Selbstberechnungen und Anmeldungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987 und der Verrechnungsweisung nach § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 des Gebührengesetzes 1957.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-04-28