FOnV 2006 · FinanzOnline-Verordnung 2006
§ 31 FOnV 2006Anzeige von Ausspielungen, Glücksspielabgaben, Wettgebührenabrechnung
10. Abschnitt
Dieser Abschnitt regelt die automationsunterstützte Übertragung von Daten betreffend die
1. Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform nach § 4 Abs. 6 GSpG.
2. Anzeige von Glücksspielabgaben nach § 59 Abs. 3 GSpG.
3. Gebührenanzeige nach § 33 TP 17 Abs. 3 GebG.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-01-01
Verweist auf
- FOnV 2006 § 33
- FOnV 2006 § 4
- FOnV 2006 Art. 59