Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz · Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

§ 59 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz

In KraftAmtlicher Text

ARTIKEL 59

Verkehr

Ziel der Zusammenarbeit ist

–

die Unterstützung der Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrswesens;

–

die Verbesserung des Personen- und Güterverkehrs;

–

die Festlegung und Anwendung von Betriebsnormen, die mit den in der Gemeinschaft geltenden vergleichbar sind.

Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind

–

der Straßenverkehr, einschließlich der schrittweisen Erleichterung des Transits;

–

das Management der Eisenbahnen, der Flughäfen und der Häfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Stellen;

–

die Modernisierung der mit den wichtigsten transeuropäischen Verkehrsverbindungen von beiderseitigem Interesse und den Strecken von regionalem Interesse verbundenen Straßen-, Eisenbahn-, Hafen- und Flughafeninfrastruktur sowie der Navigationshilfen;

–

die Modernisierung der technischen Anlagen nach Maßgabe der Gemeinschaftsnormen für den Straßen- und den Schienenverkehr, den multimodalen Verkehr, den Containerverkehr und den Güterumschlag;

–

technische Hilfe und Ausbildung.