§ 62 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz
ARTIKEL 62
Tourismus und Handwerk
Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird vorrangig Folgendes angestrebt:
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Intensivierung des Informationsaustauschs über Ströme und Politik in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk;
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Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Tourismus- und Handwerksberufen;
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Förderung des Erfahrungsaustauschs, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten;
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Förderung des Jugendtourismus;
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Unterstützung Algeriens bei der besseren Nutzung seines Potenzials in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk und bei der Verbesserung des Image seiner Tourismusprodukte;
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Unterstützung der Privatisierung.