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Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz · Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

§ 78 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz

In KraftAmtlicher Text

ARTIKEL 78

Mit der Zusammenarbeit im Bildungsbereich wird angestrebt,

a) einen Beitrag zur Verbesserung des Systems der Bildung und Ausbildung einschließlich der Berufsausbildung zu leisten;

b) den Zugang insbesondere der weiblichen Bevölkerung zu Bildung, einschließlich gewerblichtechnischer Bildung und Hochschulbildung, und Berufsausbildung zu erleichtern;

c) das Fachwissen der Führungskräfte im öffentlichen und im privaten Sektor zu verbessern;

d) den Aufbau ständiger Verbindungen zwischen Facheinrichtungen der Vertragsparteien zu unterstützen, um Erfahrungen und Ressourcen gemeinsam zu nutzen und auszutauschen.