ÖPA-Grundausbildungsverordnung · ÖPA-Grundausbildungsverordnung
§ 4 ÖPA-GrundausbildungsverordnungAufbau der Grundausbildung
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
1. Erstorientierung
2. Allgemeine Grundausbildung
a.
allgemeine theoretische Ausbildung
b.
spezifische theoretische Ausbildung
c.
allenfalls Zuteilung zu anderen Organisationseinheiten
Im Falle spezifischer Anforderungen des Arbeitsplatzes:
3. Spezielle Grundausbildung – allfällige Bereichsmodule.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-01-01