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ÖPA-Grundausbildungsverordnung · ÖPA-Grundausbildungsverordnung

§ 7 ÖPA-GrundausbildungsverordnungErstorientierung

In KraftAmtlicher Text

Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Dienstverrichtung unmittelbar notwendig sind. Sie hat der allgemeinen theoretischen Ausbildung zeitlich voranzugehen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-01-01