Wirtschaftliche Beziehungen innerhalb de · Wirtschaftliche Beziehungen innerhalb der Grenzbezirke
§ 16 Wirtschaftliche Beziehungen innerhalb de
Artikel 16.
Das im Staatsvertrage von Saint-Germain vorgesehene Recht Italiens auf Verwertung des Sees von Raibl, auch mit Ableitung der Gewässer in das Becken des Korinitza, bleibt in jedem Falle unberührt.