STSG · Straßentunnel-Sicherheitsgesetz
§ 13a STSGÖrtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte
Geltungsbereich
Fällt eine Angelegenheit in den örtlichen Wirkungsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte, ist jenes Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Sprengel das längere Teilstück des Tunnels liegt.