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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer · Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Kasachstan)

§ 0 Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer

In KraftAmtlicher Text

Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Kasachstan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 69/2006 (NR: GP XXII RV 627 AB 737 S. 93. BR: AB 7212 S. 718. )

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Kasachstan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 29. März 2005 bzw. 30. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2006 in Kraft getreten.