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Errichtung von festgelegten Stellen auf · Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)

§ 3 Errichtung von festgelegten Stellen auf

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Zur Eröffnung der festgelegten Stellen auf touristischen Wegen kommt es am Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung, dies mit Ausnahme der festgelegten Stellen auf den touristischen Wegen Dürnau – Mnichovice, Rading – Radvanov, Eisenhut – Horní Dvorište, Hammern – Cetviny, Reingers – Romava, Heinrichsreith – Stálky und Felling – Podmyce. Den konkreten Termin für die Eröffnung dieser festgelegten Stellen werden die Innenminister beider Vertragsparteien nach der Beendigung der jeweils erforderlichen Vorarbeiten vereinbaren.