GesAusG · Gesellschafter-Ausschlussgesetz
§ 11 GesAusGVollziehungsklausel
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
GesAusG · Gesellschafter-Ausschlussgesetz
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.