Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änder · Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung

§ 12 Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änder

Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

Auf Grund der in Artikel 11 dieses Vertrages bestimmten Grenzänderung fällt ein Gebiet der Republik Österreich mit dem Flächenausmaß von 6.725 m 2 dem Staatsgebiet der Republik Ungarn und gleichermaßen ein Gebiet der Republik Ungarn mit dem Flächenausmaß von 6.725 m 2 dem Staatsgebiet der Republik Österreich zu. „Plan und Flächenverzeichnis über die im Bereich des Entwässerungsgrabens ausgetauschten Gebietsteile“ bilden die Anlage 6 dieses Vertrages.