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Thanatopraxie-Verordnung · Thanatopraxie-Verordnung

§ 1 Thanatopraxie-VerordnungBegriffsbestimmung

In KraftAmtlicher Text

Unter Thanatopraxie sind insbesondere die Verzögerung der Autolyse (Verwesung) und die rekonstruktiven Arbeiten zB an einem Unfalltoten sowie die Wiederherstellung der optisch-ästhetischen Erscheinung von Verstorbenen zum Zweck der pietätvollen Abschiednahme unter Berücksichtigung der jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften zu verstehen.