EWR-Abkommen – Protokoll 38a · EWR-Abkommen – Protokoll 38a
§ 1 EWR-Abkommen – Protokoll 38a
ARTIKEL 1
Mit der Finanzierung von Zuschüssen zu Investitions- und Entwicklungsprojekten in den in Artikel 3 aufgeführten Schwerpunktbereichen leisten die EFTA-Staaten einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-11-09