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Pflanzengenetische Ressourcen für Ernähr · Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

§ 14 Pflanzengenetische Ressourcen für ErnährArtikel 14 – Globaler Aktionsplan

TEIL V – UNTERSTÜTZENDE BESTANDTEILE TEIL römisch fünf – UNTERSTÜTZENDE BESTANDTEILE

In KraftAmtlicher Text

In Anerkennung der Tatsache, dass der fortgeschriebene Globale Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wichtig für diesen Vertrag ist, sollten die Vertragsparteien seine wirksame Umsetzung fördern. Dies erfolgt durch nationale Maßnahmen und gegebenenfalls durch internationale Zusammenarbeit, um u.a. einen einheitlichen Rahmen für die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, den Technologietransfer und Informationsaustausch im Hinblick auf Artikel 13 zur Verfügung zu stellen.