§ 4 Pflanzengenetische Ressourcen für ErnährArtikel 4 – Allgemeine Pflichten
TEIL II – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN TEIL römisch zwei – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Gesetze, Vorschriften und Verfahren mit ihren Pflichten gemäß dieses Vertrags übereinstimmen.