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VgBSeil 2006 · Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen

§ 11 VgBSeil 2006Änderung der Betriebsvorschrift und der Beförderungsbedingungen

4. Abschnitt: Pflichten des Seilbahnunternehmens

In KraftAmtlicher Text

(1) Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Betriebsvorschrift, ist hiefür bei der zuständigen Behörde um Genehmigung anzusuchen.

(2) Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Beförderungsbedingungen, sind diese der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen.